Leistungen von A-Z

Umlagen

Die Entgeltfortzahlungsversicherung wird durch Umlagen der Arbeitgeber finanziert. Die Umlagen zur Entgeltfortzahlungsversicherung fĂŒr den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen wegen Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (U1) und bei Mutterschaft (U2) sind von dem Arbeitsentgelt zu berechnen, nach dem auch die BeitrĂ€ge zur gesetzlichen Rentenversicherung bemessen werden oder bei Versicherungspflicht zu bemessen wĂ€ren (Beitragsbemessungsgrundlage). Das Arbeitsentgelt ist dabei höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung zu berĂŒcksichtigen.

U1: An dieser Versicherung nehmen alle Firmen teil, die regelmĂ€ĂŸig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschĂ€ftigen.

U2: UnabhĂ€ngig von der GrĂ¶ĂŸe nehmen an der U2 grundsĂ€tzlich alle Arbeitgeber teil. Das gilt auch fĂŒr Unternehmen, die keine weiblichen Mitarbeiter beschĂ€ftigen.

Die Einzugsstellen (= die zustĂ€ndigen Krankenkassen) ziehen neben der U1- und  U2-Umlagen auch die Umlage zum Insolvenzgeld monatlich von den Arbeitgebern ein. Die Krankenkassen leiten die Umlagegelder fĂŒr das Insolvenzgeld unmittelbar an die Bundesagentur fĂŒr Arbeit weiter.