Leistungen von A-Z

Fahr- und Transportkosten

Wir ĂĽbernehmen die Kosten fĂĽr Fahrten einschlieĂźlich der Krankentransporte, wenn sie im Zusammenhang mit bestimmten Leistungen aus zwingenden medizinischen GrĂĽnden notwendig sind. Welches Fahrzeug benutzt werden kann, richtet sich nach der medizinischen Notwendigkeit im Einzelfall.

In folgenden Fällen handelt es sich um erstattungsfähige Fahrkosten:

  1. Bei Fahrten wegen stationärer Krankenhausbehandlung.

  2. Bei Rettungsfahrten zum Krankenhaus auch dann, wenn eine stationäre Behandlung nicht erforderlich ist.

  3. Bei einer Verlegungsfahrt in ein anderes Krankenhaus nur dann, wenn die Verlegung aus zwingenden medizinischen GrĂĽnden erforderlich ist oder wenn mit unserer Einwilligung die Verlegung in ein wohnortnahes Krankenhaus erfolgt.

  4. Bei Fahrten, die aus medizinischen Gründen nur mit einem Krankenwagen erfolgen können (Krankentransport).

  5. Bei Fahrten zur Dialysebehandlung oder zur Strahlen- bzw. Chemotherapie.

  6. Bei Fahrten zur vor- und nachstationären Behandlung.

  7. Bei Fahrten zu ambulanten Operationen, wenn dadurch eine an sich gebotene stationäre Krankenhausbehandlung vermieden wird.

Die Fahrkosten zu einer ambulanten Behandlung werden nur nach unserer vorherigen Genehmigung in besonderen Ausnahmefällen übernommen. Die Verordnung für die jeweilige Fahrt soll Ihr Arzt vor der Beförderung ausstellen. Die Genehmigung gilt erteilt,, wenn eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

  1. ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "aG", "BI" oder "H",
  2. Einstufung in den Pflegegrad 3, 4 oder  5

Sie haben dabei eine Zuzahlung in der Höhe von 10 % der Kosten, mind. 5,00 EUR höchstens 10,00 EUR je einfache Fahrt zu tragen. Beachten Sie bitte auch die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze.