Leistungen von A-Z

Kuren / medizinische Rehabilitationsleistungen

Wir gewähren Ihnen medizinische Rehabilitationsleistungen, welche eine bestehende Krankheit oder eine drohende Behinderung beseitigen, bessern bzw. lindern sollen. Diese Maßnahmen werden von Ihrem Arzt verordnet und können je nach Indikation ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Die ambulante Rehabilitationsmaßnahme wird wohnortnah in zugelassenen Reha-Zentren angeboten. Sie müssen für die Inanspruchnahme einer ambulanten Maßnahme die erforderliche Mobilität besitzen und über ausreichende Aktivitäten zur Selbstversorgung verfügen. Wir übernehmen die vertraglichen Kosten (abzüglich Ihrer Zuzahlung von 10,00 EUR täglich) für 20 Behandlungstage alle vier Jahre.

Wenn Ihre Bewegungsfreiheit deutlich eingeschränkt, eine Herauslösung aus dem häuslichen, familiären und beruflichen Umfeld erforderlich oder eine spezielle Behandlung angezeigt ist, kommt für Sie eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme in Betracht. Die hohe Therapieintensität, die ständige ärztliche Betreuung sowie die Unterbringung und Verpflegung sind Merkmale dieser Maßnahme. Stationäre Rehabilitationsleistungen erbringen wir im Allgemeinen für einen Zeitraum von drei Wochen alle vier Jahre. Ihre Zuzahlung beträgt 10,00 EUR pro Kalendertag. Bei Anschlussheilbehandlungen unmittelbar nach einer Krankenhausbehandlung gilt die verminderte Zuzahlung für längstens 28 Tage pro Kalenderjahr. Die Zeit der vorherigen Krankenhausbehandlung wird dabei angerechnet.

In Ausnahmefällen können wir bei dringender medizinischer Notwendigkeit Verlängerungen, sowohl für ambulante als auch für stationäre Rehabilitationsmaßnahmen, bewilligen. Beachten Sie bitte bei den anfallenden Zuzahlungen die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Haben Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers erfüllt, ist dort ein entsprechender Kostenübernahmeantrag zu stellen.