Leistungen von A-Z

Häusliche Krankenpflege

Sie erhalten in ihrem Haushalt, ihrer Familie oder an einem geeigneten sonstigen Ort (insbesondere in betreuten Wohnformen, Schulen und Kindergärten) bei besonders hohem Pflegebedarf auch in Werkstätten für behinderte Menschen - wenn gleichzeitig ärztliche Behandlung erforderlich ist - häusliche Krankenpflege durch geeignete Pflegekräfte, wenn Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist oder wenn sie durch die häusliche Krankenpflege vermieden oder verkürzt wird.

Die häusliche Krankenpflege umfasst die erforderliche Grundpflege (z. B. Körperpflege), Behandlungspflege (z. B. Verbandwechsel) sowie hauswirtschaftliche Versorgung (die nötigsten hauswirtschaftlichen Tätigkeiten).

Der Anspruch besteht bis zu vier Wochen je Krankheitsfall, kann in Ausnahmefällen jedoch verlängert werden.

Häusliche Krankenpflege als Behandlungspflege leisten wir auch dann, wenn sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist. Die Zuzahlung für die Leistungsart häusliche Krankenpflege beträgt nach Vollendung des 18. Lebensjahrs, 10 % der Kosten, sowie 10,00 Euro je Verordnung.

Beachten Sie bitte auch die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze.