Leistungen von A-Z

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Sie haben die freie Wahl unter allen zugelassenen Ärzten, Fachärzten und Zahnärzten - sogar im EU-Ausland. Wir übernehmen zeitlich unbegrenzt die Kosten für alle anerkannten vertraglich vereinbarten Behandlungs- und Heilmethoden.

Die ärztlichen Leistungen umfassen die Verhütung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten sowie die Verordnung von Hilfeleistungen anderer Personen (z. B. Masseure, Krankengymnasten, Physiotherapeuten).

Die ärztliche Beratung und Hilfe erstreckt sich auch auf die Empfängnisregelung sowie den nicht rechtswidrigen Schwangerschaftsabbruch. Für Frauen, die noch keine 20 Jahre alt sind, übernehmen wir die Kosten (abzüglich der Zuzahlung ab 18 Jahre) für bestimmte Empfängnisverhütungsmittel (z. B. die Pille oder Spirale). Auch Leistungen zur Herstellung der Zeugungs- und Empfängnisfähigkeit gehören unter bestimmten Voraussetzungen zu unserem Leistungsumfang. Maßnahmen der künstlichen Befruchtung werden zur Hälfte bezahlt, wenn sie nach einem von uns vorher genehmigten Behandlungsplan durchgeführt werden.

Beachten Sie bitte auch die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze.