Leistungen von A-Z

Mutterschaftsleistungen

Bereits vom Beginn der Schwangerschaft an bieten wir ärztliche Vorsorgeuntersuchungen für Mutter und Kind. Ebenso übernehmen wir die Kosten für die Betreuung durch den Vertragsarzt und die Hebamme, die Aufwendungen für notwendige Arzneien, Verband- und Heilmittel sowie die vertraglichen Kosten der Entbindungsanstaltspflege grundsätzlich alles ohne jegliche Zuzahlung. Können Sie wegen Schwangerschaft oder Entbindung Ihren Haushalt nicht weiterführen, übernehmen wir für Sie unter bestimmten Voraussetzungen die angemessenen Kosten für eine Haushaltshilfe.

Arbeitnehmerinnen erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des durchschnittlichen Nettoarbeitsentgelts der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn der Schutzfrist. Wir tragen bis zu 13,00 EUR pro Tag; Beträge oberhalb von 13,00 EUR zahlt der Arbeitgeber als Zuschuss. Bestimmte andere Mitglieder erhalten Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes, wenn dies im Versicherungsschutz eingeschlossen ist. Das Mutterschaftsgeld wird für sechs Wochen vor und für acht Wochen nach der Entbindung gezahlt. Bei Mehrlings- oder Frühgeburten sowie in Fällen, in denen vor Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung bei dem Kind eine Behinderung ärztlich festgestellt und eine Verlängerung der Schutzfrist von der Mutter beantragt wird, sogar für zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes; bei vorzeitiger Entbindung zusätzlich für den Zeitraum, um den sich die Schutzfrist vor der Entbindung verkürzt hat.

Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt sowie Tage, an denen infolge von Kurzarbeit, Arbeitsausfällen oder unverschuldeter Arbeitsversäumnis kein oder ein vermindertes Arbeitsentgelt erzielt wurde, bleiben bei der Berechnung des Mutterschaftsgeldes außer Betracht.