Leistungen von A-Z

Zahnprophylaxe

Die moderne Zahnmedizin verfügt heute über eine Vielzahl von Möglichkeiten, Karies und Zahnfleischerkrankungen wirksam zu verhindern. Beide Erkrankungen werden hauptsächlich durch Bakterien verursacht. Der persönliche Beitrag jedes Einzelnen besteht in einer guten Mundhygiene, durch die Zahnbelag und Speisereste regelmäßig entfernt werden.

Zahnärzte empfehlen, die Zähne mindestens 2 x täglich zu putzen – besonders abends, vor dem Zubettgehen ist die Zahnreinigung am wichtigsten.

Neben der täglichen Mund- und Zahnpflege sollte der Zustand des Kiefers und der Zähne im Kindesalter durch Ihren Kinderarzt oder Zahnarzt untersucht werden. Ziel ist es, Zahnerkrankungen rechtzeitig zu erkennen und vorzubeugen.

Kinder haben zwischen dem 6. und 34. Lebensmonat einen Anspruch auf drei zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen. Ab 34. Lebensmonat und dem vollendeten 6. Lebensjahr können Ihre Kinder drei weitere zahnärztliche Früherkennungsuntersuchungen durchführen lassen. 

Bei Patienten mit einem hohen Kariesrisiko besteht die Möglichkeit einer lokalen Fluoridierung der Zähne. Diese Leistung übernehmen wir vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr bis zu zweimal im Kalenderjahr. Des Weiteren kommt ggf. eine Versiegelung von kariesfreien Zähnen in Betracht.

Bei der normalen zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchung handelt es sich um eine eingehende Untersuchung zur Feststellung von Zahn-, Mund- und Kieferkrankheiten einschließlich Beratung.

Neben dem medizinischen Aspekt bringt die regelmäßige Inanspruchnahme dieser Vorsorgeuntersuchungen Ihnen den weiteren Vorteil, dass Sie höhere Zuschüsse erhalten können, falls Sie einmal Zahnkronen oder Zahnersatz benötigen.

Wenn Sie die jährlichen Vorsorgeuntersuchungen (bzw. halbjährliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren) für die letzten zehn Jahre vor einer Versorgung mit Zahnkronen oder Zahnersatz nachweisen können, bekommen Sie statt des einfachen Festzuschusses einen um 15 % erhöhten Festzuschuss.

Haben Sie diese zehn Jahre noch nicht erreicht, aber bereits in den letzten fünf Jahren die regelmäßigen Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen, erhöht sich der Festzuschuss noch um 10 %.

Unabhängig von dieser Bonusregelung können Sie die zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen sogar einmal im Kalenderhalbjahr über die Gesundheitskarte in Anspruch nehmen. Dabei muss zwischen den Untersuchungen mindestens ein Zeitraum von vier Monaten liegen.

Häufig wird im Rahmen dieser Vorsorgeuntersuchung auch Zahnstein entfernt. Dies kann Ihr Zahnarzt jedoch nur einmal im Kalenderjahr mit uns abrechnen.