Leistungen von A-Z

Krankenhausbehandlung

Reicht eine ambulante Behandlung nicht aus, erhalten Sie auf unsere Kosten eine Versorgung in zugelassenen Krankenhäusern mit allen Krankenhausleistungen, die nach Art und Schwere der Krankheit erforderlich sind, und zwar solange es die Behandlung erfordert.

Eine Krankenhausbehandlung wird vollstationär, stationsäquivalent, teilstationär, vor- und nachstationär oder ambulant erbracht.

Darin eingeschlossen sind neben Unterkunft und Verpflegung auch die ärztliche Behandlung, die Krankenpflege und die Versorgung mit allen erforderlichen Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie aufwendige Behandlungsmethoden und Operationen.

Damit Sie bestmöglich versorgt werden, vereinbaren wir jährlich mit jedem zugelassenen Krankenhaus pauschale Erstattungssätze.

Ihre gesetzlich vorgesehene Zuzahlung an das Krankenhaus beträgt 10,00 EUR kalendertäglich für längstens 28 Tage im Kalenderjahr. Beachten Sie bitte die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze.

Gut zu wissen!

Wenn die stationäre Krankenhausbehandlung zur Entbindung erfolgt, ist keine Zuzahlung zu leisten. Ist aus medizinischen Gründen die Aufnahme einer Begleitperson erforderlich, übernehmen wir die Kosten ebenfalls. Allerdings sind Mehraufwendungen für Wahlleistungen (z. B. privatärztliche Behandlung, Einbettzimmer) von Ihnen selbst zu tragen.