Leistungen von A-Z

Gesundheitsvorsorge und Früherkennung

Wir bieten Ihnen und Ihrer Familie ein umfangreiches Programm zur Gesundheitsvorsorge. Nutzen Sie es - im Interesse Ihrer Gesundheit. Um Krankheiten frühzeitig zu erkennen und damit die Heilungschancen zu verbessern, bieten wir Ihnen folgende Untersuchungen:

  • Kinder:
    Bis zum 6. Lebensjahr zehn gründliche Untersuchungen zur Früherkennung von Erkrankungen; nach Vollendung des 12. Lebensjahres eine weitere Untersuchung.

  • Frauen und Männer zwischen vollendetem 18. und vollendetem 35. Lebensjahr: einmalige ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten

  • Frauen und Männer ab 35:
    Versicherte, die das 35. Lebensjahr vollendet haben, können jedes dritte Jahr eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung einer Krankheit in Anspruch nehmen, insbesondere zur Früherkennung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen sowie der Zuckerkrankheit.

  • Frauen ab 20 und Männer ab 45:
    Als Versicherte haben Sie höchstens einmal jährlich Anspruch auf eine Untersuchung zur Früherkennung von Krebserkrankungen. Bei Männern (vom Beginn des 45. Lebensjahres an) erstreckt sich die Untersuchung auf Prostata, das äußere Genital und die Haut sowie vom Beginn des 50. Lebensjahres an auch auf das Rektum und den übrigen Dickdarm.

    Bei Frauen werden vom 20. Lebensjahr an das Genital, der Muttermund, ab 30. Lebensjahr zusätzlich Brust und Haut sowie vom Beginn des 50. Lebensjahres an das Rektum und der übrige Dickdarm untersucht.

    Zusätzlich wurde zur Früherkennung von Krebserkrankungen der Brust ab dem Alter von 50 Jahren bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ein Mammographie-Screening eingeführt.

    Zudem übernehmen wir im Zwei-Jahres-Rhythmus die standardisierte Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs für Versicherte ab dem Alter von 35 Jahren.

  • Männer und Frauen ab 50: Darmkrebsfrüherkennung: Männer von 50 bis 54 Jahre können zwischen einem jährlichen Test auf occultes Blut im Stuhl und einer Darmspiegelung (Koloskopie) entscheiden. Frauen von 50 bis 54 Jahren können sich für einen jährlichen Test auf occultes Blut entscheiden.

  • Männer und Frauen ab 55: Sie können sich zwischen einem Test auf occultes Blut im Stuhl, der alle zwei Jahre durchgeführt wird, und maximal zwei Darmspiegelungen (Koloskopie) im Abstend von zehn Jahren entscheiden.

  • Männer ab 65: Versicherte Männer haben Anspruch auf eine einmalige Ultraschalluntersuchung zur Früherkennung von Aneurysmen der Bauchschlagader.

  • Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung:
    Versicherte vom sechsten Lebensmonat bis zum 6. Lebensjahr einmal im Kalenderjahr,  vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum 18. Lebensjahr einmal im Kalenderhalbjahr; Versicherte ab vollendetem 18. Lebensjahr können einmal jährlich eine kostenlose Kontrolluntersuchung beim Zahnarzt durchführen lassen.

Außerdem übernehmen wir grundsätzlich die vertraglichen Kosten für alle Impfungen die von der Ständigen Impfkommision (STIKO) empfohlen werden. U. a. Impfungen gegen Diphtherie, Keuchhusten, Wundstarrkrampf, Kinderlähmung, Hepatitis B, Hirnhautentzündung, Masern, Mumps, Röteln, Virusgrippe sowie Impfungen gegen COVID-19. Bitte beachten Sie hierbei die Alters-Einschränkungen, insbesondere zur Hepatitis B-Impfung. Reise-Impfungen sind keine Kassenleistung. Sollten Sie unsicher sein, ob die geplanten Impfkosten übernommen werden, können Sie sich vor Durchführung gerne von uns beraten lassen.

Gut zu wissen!

Weitere Information zu Schutzimpfungen finden Sie auch auf den Internetseiten des Robert Koch Institutes.