Leistungen von A-Z

Kieferorthopädie

Die kieferorthopädische Behandlung wird erforderlich, wenn Kiefer- oder Zahnfehlstellungen vorliegen, die das Kauen, Beißen, Sprechen oder Atmen erheblich beeinträchtigen und durch kieferorthopädische Behandlung die Beeinträchtigung mit Aussicht auf Erfolg behoben werden kann.

Wir zahlen für das erste Kind zunächst 80 % der vertraglichen Kosten. Sofern mehrere Ihrer Kinder zeitgleich in Behandlung sind, erhöht sich der Betrag ab dem zweiten Kind auf 90 %. Der vorläufige Eigenanteil von 20 % bzw. 10 % soll Ihre Kinder zu einer regelmäßigen Behandlung motivieren. Bei erfolgreichem Abschluss erstatten wir Ihnen den Eigenanteil. Wählen Sie Mehr- oder Zusatzleistungen, muss der behandelnde Kieferorthopäde Sie vor Beginn der Behandlung über die von Ihnen zu tragenden Kosten informieren und aufklären.

Sie erhalten kieferorthopädische Behandlung grundsätzlich nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Maßnahmen, die lediglich kosmetischen Zwecken dienen, gehören nicht zu unserer vertragszahnärztlichen Versorgung.

Hinweis:

Wechseln Sie während der kieferorthopädischen Behandlung Ihrer Kinder zu uns, so erstatten wir Ihnen den gesamten Eigenanteil nach Abschluss der Behandlung.