Leistungen von A-Z

Psychotherapie

Wir bewilligen eine Psychotherapie als psychologisches Behandlungsverfahren, welches psychische, psychosomatische oder Verhaltensstörungen langfristig korrigieren kann. In der klassischen, psychoanalytisch orientierten Therapie, die auch als aufdeckend bezeichnet wird, werden unbewusste Konflikte durch Übertragung auf den Therapeuten neu und bewusst durchlebt und sind dadurch für den Klienten leichter zu bewältigen. Die Psychotherapie wird durch qualifizierte Therapeuten, die den psychotherapeutisch tätigen Ärzten gleichgestellt sind, durchgeführt. Ihr Anspruch bezieht sich auf psychotherapeutische Versorgung. Als Behandlungsverfahren sind nach den Psychotherapie-Richtlinien zugelassen:

  • Psychoanalyse,

  • tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und

  • Verhaltenstherapie.

Gut zu wissen!

Sie haben das Erstzugangsrecht, d. h. Sie können den Psychotherapeuten ohne vorherigen Besuch Ihres Arztes direkt aufsuchen. Dieses Recht ist allerdings verknüpft mit der Verpflichtung des behandelnden Psychotherapeuten, spätestens nach den probatorischen (versuchsweisen) Sitzungen den Konsiliarbericht eines Vertragsarztes einzuholen. In diesem Bericht wird das Ergebnis der Abklärung einer eventuell vorliegenden somatischen Erkrankung niedergelegt und, sofern es erforderlich ist, auch die Abklärung durch einen Psychiater veranlasst, der den Konsiliarbericht dann entsprechend ergänzt.