Leistungen von A-Z

Kuren / medizinische Vorsorgeleistungen

Wir gewähren Ihnen medizinische Vorsorgeleistungen, welche die Gesundheit stärken und Krankheiten verhindern oder deren Verschlimmerung vermeiden sollen. Einer Gefährdung der gesundheitlichen Entwicklung von Kindern soll entgegengewirkt werden.  Pflegebedürftigkeit soll vermieden werden. Diese Maßnahmen werden von Ihrem Arzt verordnet und können je nach Indikation ambulant oder stationär durchgeführt werden.

Bei ambulanten Vorsorgeleistungen haben Sie Anspruch auf ärztliche Behandlung, Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln und die vom Kurarzt verordneten Kurmittel. Sie leisten die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen, wie z. B. 10 % der Kosten sowie 10,00 EUR je Verordnung für die Kurmittel. Für die Unterkunft, Verpflegung, Kurtaxe und die Kosten für An- und Abreise zahlen wir Ihnen Zuschüsse nach unserer Satzung.

Ambulante Vorsorgeleistungen erbringen wir im Allgemeinen für einen Zeitraum von drei Wochen alle drei Jahre. Die Maßnahme kann allerdings nur in einem anerkannten Kurort durchgeführt werden.

Bei Notwendigkeit einer stationären Vorsorgeleistung übernehmen wir die Kosten für die vereinbarte Vergütung mit Unterkunft und Verpflegung. Stationäre Vorsorgeleistungen können Sie alle vier Jahre für drei Wochen in Anspruch nehmen. Ihre Zuzahlung beträgt 10,00 EUR für jeden Tag der Maßnahme. An- und Abreisetag gelten dabei als ein Kalendertag. In Ausnahmefällen können wir bei dringender medizinischer Notwendigkeit Verlängerungen, sowohl für ambulante als auch für stationäre Vorsorgeleistungen, bewilligen.

Beachten Sie bitte bei den anfallenden Zuzahlungen die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze. Haben Sie die persönlichen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Leistung zu Lasten des Rentenversicherungsträgers erfüllt, ist dort ein entsprechender Kostenübernahmeantrag zu stellen.