Leistungen von A-Z

Hilfsmittel

Sie haben Anspruch auf Versorgung mit Hörhilfen, Körperersatzstücken, orthopädischen und anderen Hilfsmitteln, die im Einzelfall erforderlich sind, um den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung zu sichern, eine drohende Behinderung vorzubeugen oder eine Behinderung auszugleichen, soweit die Hilfsmittel nicht als allgemeine Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens anzusehen sind. Zu den Hilfsmitteln zählen z. B. Prothesen, Krankenfahrstühle oder Hörgeräte. Welche Hilfsmittel wir im Einzelnen übernehmen können, ergibt sich aus dem Hilfsmittelkatalog.

Die Versorgung mit Hilfsmitteln erfolgt nur durch unsere Vertragspartner. Im Falle von Ausschreibungen wird die Hilfsmittelversorgung durch einen von uns bestimmten Vertragspartner vorgenommen. Sie können ausnahmsweise einen anderen Leistungserbringer wählen, wenn ein berechtigtes Interesse besteht. Dadurch entstehende Mehrkosten sind jedoch von Ihnen zu tragen.

Haben Sie das 18. Lebensjahr vollendet, leisten Sie zu jedem verordneten Hilfsmittel eine Zuzahlung von 10 % des Abgabepreises, mindestens 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR. Bei zum Verbrauch bestimmten Hilfsmitteln beträgt Ihre Zuzahlung 10 % pro Packung, höchstens 10,00 EUR für den Monatsbedarf pro Indikation.

Beachten Sie bitte auch die Höhe Ihrer individuellen Belastungsgrenze.