Leistungen von A-Z

Medizinischer Dienst

(Arbeitsunfähigkeit eine gutachterliche Stellungnahme des MD einzuholen. Der MD soll der Verwaltung (also den Kranken- und Pflegekassen) Entscheidungshilfen geben. GroĂźe Bedeutung hat daher die Beratungsfunktion des MD in allgemeinen medizinischen Fragen der gesundheitlichen Versorgung u. a. fĂĽr Vertragsverhandlungen mit Leistungserbringern; gleichzeitig soll durch Einschaltung des MD eine Qualitätssicherung/-verbesserung erreicht werden.

Unter anderem werden Stellungnahmen für Krankenkassen zu folgenden Tatbeständen gegeben:

  • Dauer und Notwendigkeit von Krankenhausbehandlung,
  • Dauer, Art, Umfang und Notwendigkeit von Kuren,
  • Verordnung von Hilfsmitteln.

Der MD prüft im Auftrag der gesetzlichen Pflegekassen, ob die Pflegeeinrichtungen die vereinbarten Qualitätsstandards einhalten. Dabei berät der MD die Pflegeeinrichtungen mit dem Ziel, Qualitätsmängeln vorzubeugen sowie die Eigenverantwortung der Pflegeeinrichtungen für die Sicherung und Weiterentwicklung der Pflegequalität zu stärken.