Leistungen von A-Z
AkupunkturbehandlungArznei- und VerbandmittelÄrztliche und zahnärztliche BehandlungAusland und VersicherungsschutzDisease-Management-Programme (DMP)Fahr- und TransportkostenFamilienversicherungGesundheitsvorsorge und FrüherkennungHaushaltshilfeHäusliche KrankenpflegeHeilmittelHilfsmittelKieferorthopädieKostenerstattungKrankengeldKrankengeld bei Erkrankung eines KindesKrankenhausbehandlungKuren / medizinische RehabilitationsleistungenKuren / medizinische VorsorgeleistungenMutter-/Vater-Kind-KurenMutterschaftsleistungenPflegeversicherungPsychotherapieZahnersatzZahnprophylaxeZuzahlungen auf einen Blick
Versorgungsbezüge
(Pflegeversicherung beitragspflichtig. Für die Beitragsberechnung gilt bei pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsentrichtung entfällt jedoch, wenn der monatliche Versorgungsbezug 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2026 = 197,75 EUR).
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz rechtmäßig ist und nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSG, 24.08.2005 – B 12 KR 29/04 R).