Leistungen von A-Z

Versorgungsbezüge

(Pflegeversicherung beitragspflichtig. Für die Beitragsberechnung gilt bei pflichtversicherten und freiwillig versicherten Rentnern der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beitragsentrichtung entfällt jedoch, wenn der monatliche Versorgungsbezug 1/20 der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt (2026 = 197,75 EUR).

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Bemessung der Krankenversicherungsbeiträge aus Versorgungsbezügen nach dem vollen allgemeinen Beitragssatz rechtmäßig ist und nicht gegen Verfassungsrecht verstößt (BSG, 24.08.2005 – B 12 KR 29/04 R).