Leistungen von A-Z

Soziotherapie

(Krankenhausbehandlung vermieden oder verkĂĽrzt wird oder wenn diese geboten, aber nicht ausfĂĽhrbar ist.

Die Soziotherapie umfasst die im Einzelfall erforderliche Koordinierung der verordneten Leistungen sowie Anleitung und Motivation zu deren Inanspruchnahme. Der Anspruch besteht fĂĽr höchstens 120 Stunden innerhalb von drei Jahren je Krankheitsfall. Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten je Kalendertag der Leistungserbringung eine Zuzahlung in Höhe von 10 % der Kosten, mindestens jedoch 5 EUR und höchstens 10 EUR, jeweils nicht mehr als die tatsächlichen Kosten. Die Belastungsgrenze ist zu beachten.