Leistungen von A-Z

Prävention

(§§ 20 ff. SGB V) Die Krankenkassen bieten nach ihren Satzungen Leistungen zur Verhinderung und Verminderung von Krankheitsrisiken (primäre Prävention) sowie zur Förderung des selbstbestimmten gesundheitsorientierten Handelns der Versicherten (Gesundheitsförderung) an. Die Leistungen sollen insbesondere zur Verminderung sozial bedingter sowie geschlechterbezogener Ungleichheit von Gesundheitschancen beitragen.

Zur Prävention im Sinne der Krankenversicherung zählen grundsätzlich alle vorbeugenden Maßnahmen, die vor dem Eintritt einer Krankheit erbracht werden.

Die Leistungen werden erbracht als:

  • Leistungen zur verhaltensbezogenen Prävention

  • Leistungen zur Gesundheitsförderung und Prävention in Lebenswelten fĂĽr gesetzlich Krankenversicherte

  • Leistungen zur Gesundheitsförderung in Betrieben (betriebliche Gesundheitsförderung)