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Wichtige Informationen

Neue Zusatzleistungen ab Februar 2024

Wir führen ab Februar 2024 viele neue Zusatzleistungen ein. Infos zu den neuen Leistungen finden Sie hier

Zusatzleistungen sind bis zum 31.03. des Folgejahres zu beantragen

und bei Antragstellung muss eine ungekündigte Versicherung vorliegen.

Betroffen sind davon Zuschüsse zur osteopathischen Behandlungen, professionellen Zahnreinigung, Gesundheitskurse und die Zusatzleistungen für Familien.

Absenkung Zusatzbeitrag: ab 01.01.2024 beträgt der Zusatzbeitrag 2,3%

Die umfangreichen Zusatzleistungen bleiben weiterhin erhalten. Diese sind zum Beispiel:

1. professionelle Zahnreinigung = 60 €
2. osteopathische Behandlung = 3 x 60 €
3. Teilnahme an Gesundheitskursen = 2 x 80 €

Zusätzlich wurden weitere Zusatzleistungen für speziell für Familien mit Kindern eingeführt. Diese finden Sie auf unserer Homepage hinter dem Icon Zusatzleistungen für Kinder

Die offizielle Bekanntgabe steht Ihnen hier zum Download zur Verfügung.

E-Rezept

In unserer Infothek haben wir hilfreiche Informationen zum E-Rezept gespeichert.

Neuerungen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023

Informationen zu den Neuerungen in der Pflegeversicherung ab 01.07.2023 und 01.01.2024 finden Sie hier