Zusatzleistungen
Zusatzleistungen für Schwangere
Hebammenrufbereitschaft
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 240 € je Schwangerschaft
Zuschuss für 4 verschiedene Leistungen je bis zu 60 € pro Schwangerschaft (im Wert von 240 €):
- Geburtsvorbereitungskurs für beliebige Begleitperson
- Unterbringung des Begleitenden Elternteils im Elternzimmer
(sofern bei der KARL MAYER BKK versichert) - Antikörperbestimmung auf Ringelröteln und Windpocken, sowie
Streptokokken-Test - Nackenfaltenmessung
- Toxoplasmose-Test (sofern keine Leistung nach Mutterschaftsrichtlinien)
- Triple-Test
- Ultraschalluntersuchungen, sofern keine Leistung nach den
Mutterschaftsrichtlinien
Zusatzleistungen für unsere Versicherten
- Professionelle Zahnreinigung 1x jährlich = 60 €
- Gesundheitskurse 160 € (2x jährlich = 80 €),
weitere Infos finden Sie hier - Osteopathie 180 € (3x jährlich = 60 €)
- Zahnärztliche Behandlung
Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen bis zu 60 € - Künstliche Befruchtung
Wir übernehmen 100% der mit dem Behandlungsplan genehmigten Kosten, abzüglich der, die von Dritten zu tragen sind. Eine Kostenerstattung erfolgt nur, wenn beide Ehepartner bei der KARL MAYER BKK versichert sind. - Diabetes - Flash-Glukose-Messsystem (z.B. FreeStyle Libre)
Wir übernehmen die Kosten für das Lesegerät und sieben Sensoren pro Quartal (abzüglich der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligungen) - Zuschuss für 2 verschiedene Leistungen für je 60 € pro Kalenderjahr:
- Hautkrebsvorsorge (außerhalb Vorsorgeuntersuchung nach SGB V)
- Mitgliedsbeitrag zum Fitnessstudio
- Reiseimpfungen
- technische Geräte zur Messung von Körperfunktionen
(Blutdruckmessgerät, Fitnesstracker, Sportuhren)
- Hautkrebsvorsorge (außerhalb Vorsorgeuntersuchung nach SGB V)
Unsere Zusatzleistungen für Kinder finden Sie hier
Bitte beachten Sie:
- Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.
- Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
- Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
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Weitere Informationen finden Sie unter:
Zusätzlich bieten wir für unsere Versicherten folgende Leistungen an: