Elektronische Patientenakte (ePA) - ePA für alle
Seit 15. Januar 2025 ist die neue elektronische Patientenakte oder auch "ePA für alle" Teil der Regelversorgung. Das bedeutet, dass für alle gesetzlich krankenversicherten Personen, auch Kinder, automatisch eine ePA angelegt wird, wenn nicht aktiv dagegen widersprochen wird.
Die ePA ist ein digitaler Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, also eine Art elektronische Dokumentenmappe und ist unabhängig von der Nutzung der ePA-App.
Mit der kostenfreien ePA-App haben Sie die Möglichkeit
- Ihre ePA selbstständig einzusehen und zu verwalten
- Dokumente selbst hochzuladen, zu löschen oder zu verbergen
- Zugriffsberechtigungen für Leistungserbringer (wie z.B. Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken) nach Ihren individuellen Bedürfnissen zu erteilen oder zu entziehen
Die Einrichtung der ePA ist für unsere Versicherten, die der Nutzung nicht widersprochen haben, abgeschlossen. Ab 29.04.2025 wird die ePA bundesweit offiziell bei allen Krankenkassen eingeführt.
Zugriff auf die ePA
Leistungserbringer, wie zum Arztpraxen, Krankenhäuser und Apotheken können die ePA ab 29.04.2025, zunächst auf freiwilliger Basis, mit Daten befüllen. Ab Oktober 2025 wird dies verpflichtend.
Die Zugriffsdauer auf die ePA richtet sich für Leistungserbringer nach dem Datum, an dem die Gesundheitskarte (eGK) eingelesen wurde und kann von Ihnen nur über die ePA-App angepasst werden.
Standardmäßig sind folgende Zugriffsberechtigungen eingestellt:
90 Tage Zugriff für:
Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxis, Gesundheits- und Krankenpflegeeinrichtung, Kinderkrankenpflegeeinrichtung, Altenpflegeeinrichtung, Pflegefachkräfte, Hebammen und Heilmittelerbringereinrichtungen
3 Tage Zugriff für:
Apotheken, Betriebsärzte und Notfallsanitäter
Die BKK hat keinen Zugriff auf die ePA!
Widerspruch gegen die ePA
Wer keine ePA nutzen möchte, kann der Anlage seiner ePA widersprechen. Zum späteren Zeitpunkt kann bei Bedarf jederzeit auf Wunsch eine ePA angelegt werden.
Der Widerspruch kann formlos per E-Mail, per Post und persönlich bei unserer BKK eingereicht werden.
Oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Webseite.
Geben Sie in Ihrer Nachricht das Stichwort "Widerspruch ePA" an und teilen Sie uns bitte mit, für wen der Widerspruch gelten soll.
Wie erhalte ich die ePA-App?
- Die App mit dem Namen "ePA KARL MAYER BKK" können Sie im Google Play Store (Android) und App Store (Apple) herunterladen, die Links finden Sie unten
- Öffnen Sie die App und starten Sie den mehrstufigen Registrierungs- und Identifizierungsprozess
Sicherheit und einmalige Identifizierung:
Damit nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, ist es notwendig, sich während des
ePA-Registrierungsprozesses einmalig sicher zu identifizieren.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Aktivierungscode (20-stellig):
diesen bekommen Sie von der BKK. Halten Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereit. - Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN:
den PIN können Sie bei Bedarf bei der BKK anfordern. - Nect-Ident mit elektronischem Personalausweis (eID) und PIN:
für die Nutzung der Online-Ausweisfunktion benötigen Sie den elektronischen Personalausweis (eID) und Ihren dazugehörigen PIN. Während der Registrierung werden Sie automatisch auf die Nect-App umgeleitet.
Technische Voraussetzungen für die ePA-App
NFC-fähiges Smartphone mit einem der folgenden, unveränderten Betriebssysteme:
- Android ab Version 10
- IOS ab Version 17
Weitere nützliche Informationen zur "ePA für alle"
Die gematik hat hilfreiche Informationen zur "ePA für alle" und einen leicht verständlichen Erklärfilm veröffentlicht. Sie finden die Infos unter folgendem Link:
https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle
Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit Informationen zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link erreichen:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/
ePA ohne Smartphone
Sie haben kein Smartphone und wollen trotzdem die ePA nutzen? Wie das geht und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, lesen Sie hier
Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V
Die für 2025 vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur ePA nach
§ 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen.
Ansprechpartnerin
Andrea Düning, andrea.duening@karlmayer-bkk.de, Telefon: 06104/402-1408