Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (kurz ePA genannt) steht Ihnen kostenfrei als App zur Verfügung.

  • auf freiwilliger Basis können Sie dort Ihre medizinischen Befunde lebenslang sicher verwalten und Patientendokumente selbst hochladen

  • die ePA ist der persönliche, digitale Speicherort für Ihre Gesundheitsdaten, wie ein Tresor, für den nur Sie den Schlüssel haben. Entscheiden Sie selbst, welche Patientendokumente Sie hineinlegen und teilen möchten (zum Beispiel mit Ärzten oder Krankenhäusern), denn Sie haben die alleinige Datenhoheit.

  • Auch Ärzte können die ePA auf Wunsch mit Befunden füllen.

Technische Voraussetzungen

NFC-fähiges Smartphone mit einem der folgenden, unveränderten Betriebssysteme:

  • Android ab Version 10 
  • IOS ab Version 15 

Wie erhalte ich die ePA?

  • Die App mit dem Namen "ePA KARL MAYER BKK" können Sie im Google Play Store (Android) und App Store (Apple) herunterladen, die Links finden Sie unten
  • Öffnen Sie die App und starten Sie den mehrstufigen Registrierungs- und Identifizierungsprozess 

Sicherheit und einmalige Identifizierung:

Damit nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, ist es notwendig, sich während des
ePA-Registrierungsprozesses einmalig sicher zu identifizieren.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:

  • Aktivierungscode: diesen bekommen Sie in der BKK-Geschäftsstelle.
    Halten Sie dazu Ihren Personalausweis oder Reisepass, sowie Ihre elektronische Gesundheitskarte (eGK) bereit.

  • Elektronische Gesundheitskarte (eGK) mit PIN:
    den PIN können Sie bei Bedarf bei der BKK anfordern.

  • POSTIDENT-Verfahren: mit der Online-Ausweisfunktion des elektronischen Personalausweis (eID) und Ihrem persönlichen PIN.
    Während des ePA-Registrierungsprozesses werden Sie automatisch auf die POSTIDENT-App umgeleitet.

ePA ohne Smartphone

Sie haben kein Smartphone und wollen trotzdem die ePA nutzen? Wie das geht und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, lesen Sie hier



"ePA für alle" ab 15.01.2025

Ab 15. Januar 2025 wird die neue elektronische Patientenakte oder auch "ePA für alle" Teil der Regelversorgung. 

Das bedeutet, dass alle gesetzlich krankenversicherten Personen, auch Kinder, automatisch eine ePA erhalten, wenn sie nicht widersprechen. 


Widerspruch gegen die "ePA für alle"

Wer keine ePA nutzen möchte, sollte bereits jetzt der Anlage seiner ePA widersprechen. Zum späteren Zeitpunkt kann bei Bedarf jederzeit auf Wunsch eine ePA angelegt werden.

Der Widerspruch kann formlos per E-Mail, per Post und persönlich bei unserer BKK eingereicht werden.

Oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Geben Sie in Ihrer Nachricht das Stichwort "Widerspruch ePA" an und teilen Sie uns bitte mit, für wen der Widerspruch gelten soll.


Weitere nützliche Informationen zur "ePA für alle"

Die gematik hat hilfreiche Informationen zur "ePA für alle" und einen leicht verständlichen Erklärfilm veröffentlicht. Sie finden die Infos unter folgendem Link: 

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle 


Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit Informationen zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link erreichen: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

 

 


Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Die für 2025 vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur ePA nach
§ 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen.


Ansprechpartnerin

Andrea Düning, andrea.duening@karlmayer-bkk.de, Telefon: 06104/402-1408