Unsere Zusatzleistungen für Kinder und Jugendliche
Sicherheitsausrüstung für sportliche Aktivitäten
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für den Kauf von folgender Sicherheitsausrüstung bei sportlichen Aktivitäten:
- Fahrradhelm
- Protektoren / Schützer für Hände und Gelenke
NEU ab 01.01.2026:
- Schwimmflügel / Schwimmweste
Beitrag zum Turn-/Sportverein
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € zum Vereinsbeitrag im Turn-/Sportverein
Startgebühren bei Sportveranstaltungen (NEU ab 01.01.2026)
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Startgebühren bei Sportveranstaltungen
Kurse für Babys und Kleinkinder
Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Kurse (Kleinkinder-/Babyschwimmen, Babymassage oder PEKiP)
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für folgende Untersuchungen:
U10 (Altersgruppe 7 bis 8 Jahre)
U11 (Altersgruppe 9 bis 10 Jahre)
J2 (Altersgruppe 16 bis 17 Jahre)
Kieferorthopädie - professionelle Zahnreinigung
Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 € (50€ pro Halbjahr) für
- erweiterte Prophylaxe im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung
- das Entfernen + Wiedereingliedern der Bögen sowie von Zusatzteilen
Kieferorthopädie - Versiegelung der Glattflächen
Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von 50 € für die Versiegelung der Glattflächen
Zahnbehandlung - Fissuren-Versiegelung
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss
Zahnbehandlung - Anästhesie
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen
Osteopathie
Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 € (3 x 50 €) für osteopathische Behandlungen (Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein)
Mehrleistung bei Diabetes
Flash-Glukose-Messsystem (z.B. FreeStyle Libre)
Wir übernehmen die Kosten für das Lesegerät und sieben Sensoren pro Quartal (abzüglich der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligungen)
Bitte beachten Sie:
- Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.
- Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
- Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
- Anträge bitte per E-Mail senden an zusatzleistungen@karlmayer-bkk.de
Zusatzleistungen für Versicherte
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