Unsere Zusatzleistungen für Kinder

Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für folgende Untersuchungen:

U10 (Altersgruppe 7 bis 8 Jahre)
U11 (Altersgruppe 9 bis 10 Jahre)
J2    (Altersgruppe 16 bis 17 Jahre)


Kieferorthopädie - professionelle Zahnreinigung

Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 € (50€ pro Halbjahr) für

  • erweiterte Prophylaxe im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung 
  • das Entfernen + Wiedereingliedern der Bögen sowie von Zusatzteilen

Kieferorthopädie - Versiegelung der Glattflächen

Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von 50 für die Versiegelung der Glattflächen 


Zahnbehandlung - Fissuren-Versiegelung

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50  für Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss


Zahnbehandlung - Anästhesie

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50  für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen


Osteopathie

Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 € (3 x 50 €) für osteopathische Behandlungen (Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein)


Mehrleistung bei Diabetes

Flash-Glukose-Messsystem (z.B. Freestyle Libre)

Wir übernehmen die Kosten für das Lesegerät und sieben Sensoren pro Quartal
(abzüglich der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligungen)


Kurse für Babys und Kleinkinder

Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50  für Kurse (Kleinkinder-/Babyschwimmen, Babymassage oder PEKiP)


Beitrag zum Turn-/Sportverein

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50  zum Vereinsbeitrag im Turn-/Sportverein


Bitte beachten Sie:

  • Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.

  • Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

  • Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.