Unsere Zusatzleistungen für Kinder und Jugendliche

Sicherheitsausrüstung für sportliche Aktivitäten

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für den Kauf von folgender Sicherheitsausrüstung bei sportlichen Aktivitäten:

  • Fahrradhelm
  • Protektoren / Schützer für Hände und Gelenke

NEU ab 01.01.2026:

  • Schwimmflügel / Schwimmweste

Beitrag zum Turn-/Sportverein

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € zum Vereinsbeitrag im Turn-/Sportverein


Startgebühren bei Sportveranstaltungen (NEU ab 01.01.2026)

Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Startgebühren bei Sportveranstaltungen


Kurse für Babys und Kleinkinder

Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Kurse (Kleinkinder-/Babyschwimmen, Babymassage oder PEKiP)


Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für folgende Untersuchungen:

U10 (Altersgruppe 7 bis 8 Jahre)
U11 (Altersgruppe 9 bis 10 Jahre)
J2    (Altersgruppe 16 bis 17 Jahre)


Kieferorthopädie - professionelle Zahnreinigung

Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 € (50€ pro Halbjahr) für

  • erweiterte Prophylaxe im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung 
  • das Entfernen + Wiedereingliedern der Bögen sowie von Zusatzteilen

Kieferorthopädie - Versiegelung der Glattflächen

Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von 50 € für die Versiegelung der Glattflächen 


Zahnbehandlung - Fissuren-Versiegelung

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss


Zahnbehandlung - Anästhesie

Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen


Osteopathie

Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 € (3 x 50 €) für osteopathische Behandlungen (Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein)


Mehrleistung bei Diabetes

Flash-Glukose-Messsystem (z.B. FreeStyle Libre)

Wir übernehmen die Kosten für das Lesegerät und sieben Sensoren pro Quartal (abzüglich der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligungen)


Bitte beachten Sie:

  • Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.

  • Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.

  • Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.

  • Anträge bitte per E-Mail senden an zusatzleistungen@karlmayer-bkk.de 

Zusatzleistungen für Versicherte

Unsere Zusatzleistungen für Versicherte finden Sie hier