Unsere Zusatzleistungen für Kinder
Zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für folgende Untersuchungen:
U10 (Altersgruppe 7 bis 8 Jahre)
U11 (Altersgruppe 9 bis 10 Jahre)
J2 (Altersgruppe 16 bis 17 Jahre)
Kieferorthopädie - professionelle Zahnreinigung
Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 100 € (50€ pro Halbjahr) für
- erweiterte Prophylaxe im Rahmen einer professionellen Zahnreinigung
- das Entfernen + Wiedereingliedern der Bögen sowie von Zusatzteilen
Kieferorthopädie - Versiegelung der Glattflächen
Bei kieferorthopädischer Behandlung mit festsitzender Zahnspange (Multibracket) zahlen wir einen Zuschuss in Höhe von 50 € für die Versiegelung der Glattflächen
Zahnbehandlung - Fissuren-Versiegelung
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Fissuren-Versiegelung der kariesfreien Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im bleibenden Gebiss
Zahnbehandlung - Anästhesie
Wir zahlen einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Anästhesie (Vollnarkose) bei der chirurgischen Entfernung von Weisheitszähnen
Osteopathie
Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 150 € (3 x 50 €) für osteopathische Behandlungen (Der Osteopath muss Mitglied in einem Berufsverband für Osteopathen sein)
Mehrleistung bei Diabetes
Flash-Glukose-Messsystem (z.B. Freestyle Libre)
Wir übernehmen die Kosten für das Lesegerät und sieben Sensoren pro Quartal
(abzüglich der gesetzlich festgelegten Eigenbeteiligungen)
Kurse für Babys und Kleinkinder
Wir zahlen jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € für Kurse (Kleinkinder-/Babyschwimmen, Babymassage oder PEKiP)
Beitrag zum Turn-/Sportverein
Für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr zahlen wir jährlich einen Zuschuss in Höhe von 50 € zum Vereinsbeitrag im Turn-/Sportverein
Bitte beachten Sie:
- Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.
- Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
- Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.