für professionelle Zahnreinigung, Gesundheitskurse und Osteopathie:
Bitte beachten Sie:
Bei Antragstellung für die Bezuschussung / Kostenübernahme der o.g. Leistungen muss eine ungekündigte Mitgliedschaft / Versicherung bei der KARL MAYER BKK bestehen.
Die Antragstellung ist bis zum 31. März des Folgejahres möglich.
Die entstandenen Kosten müssen mit einer Rechnung nachgewiesen werden.
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