Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (kurz ePA genannt) steht Ihnen kostenfrei als App zur Verfügung.

 

Technische Voraussetzungen

NFC-fähiges Smartphone mit einem der folgenden, unveränderten Betriebssysteme:


"ePA für alle" ab 15.01.2025

Seit 15. Januar 2025 ist die neue elektronische Patientenakte oder auch "ePA für alle" Teil der Regelversorgung. 

Das bedeutet, dass alle gesetzlich krankenversicherten Personen, auch Kinder, automatisch eine ePA erhalten, wenn sie nicht widersprechen. 


Widerspruch gegen die "ePA für alle"

Wer keine ePA nutzen möchte, kann der Anlage seiner ePA widersprechen. Zum späteren Zeitpunkt kann bei Bedarf jederzeit auf Wunsch eine ePA angelegt werden.

Der Widerspruch kann formlos per E-Mail, per Post und persönlich bei unserer BKK eingereicht werden.

Oder schreiben Sie uns eine kurze Nachricht über das Kontaktformular auf unserer Webseite.

Geben Sie in Ihrer Nachricht das Stichwort "Widerspruch ePA" an und teilen Sie uns bitte mit, für wen der Widerspruch gelten soll.


Wie erhalte ich die ePA?

Sicherheit und einmalige Identifizierung:

Damit nur Sie Zugriff auf Ihre ePA haben, ist es notwendig, sich während des
ePA-Registrierungsprozesses einmalig sicher zu identifizieren.
Dafür stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:


Weitere nützliche Informationen zur "ePA für alle"

Die gematik hat hilfreiche Informationen zur "ePA für alle" und einen leicht verständlichen Erklärfilm veröffentlicht. Sie finden die Infos unter folgendem Link: 

https://www.gematik.de/anwendungen/epa/epa-fuer-alle 


Darüber hinaus hat das Bundesministerium für Gesundheit Informationen zusammengestellt, die Sie unter folgendem Link erreichen: 

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/epa-vorteile/

 

 


ePA ohne Smartphone

Sie haben kein Smartphone und wollen trotzdem die ePA nutzen? Wie das geht und welche Voraussetzungen dafür notwendig sind, lesen Sie hier


Gesetzliche Information zur elektronischen Patientenakte nach § 343 SGB V

Die für 2025 vom Gesetzgeber zusammengestellten Informationen zur ePA nach
§ 343 SGB V können Sie zum Nachlesen hier herunterladen.


Ansprechpartnerin

Andrea Düning, andrea.duening@karlmayer-bkk.de, Telefon: 06104/402-1408